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Häufig gestellte Fragen
Benötigen Sie das Originaldokument?
Für die Angebotserstellung genügt in der Regel ein gut lesbarer Scan oder ein Foto des Dokuments.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Bearbeitungszeit richtet sich nach Umfang und Dringlichkeit des Auftrags. Gerne informiere ich Sie im Rahmen der Angebotserstellung über den voraussichtlichen Fertigstellungstermin.
Werden Ihre beglaubigten Übersetzungen bundesweit anerkannt?
Ja. Aufgrund meiner öffentlichen Bestellung und allgemeinen Beeidigung werden meine beglaubigten Übersetzungen bundesweit anerkannt.
Können Dokumente per E-Mail eingereicht werden?
Ja. Die meisten Aufträge können vollständig per E-Mail abgewickelt werden. Nur der Versand der beglaubigten Übersetzung erfolgt per Post, da behördlich anerkannte Übersetzungen als Original vorgelegt werden müssen.
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