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Beglaubigte Übersetzungen Litauisch – Deutsch und Deutsch – Litauisch

für Privatpersonen, Unternehmen, Rechtsanwälte, Notare, Gerichte und Behörden

Als öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin für die litauische Sprache fertige ich beglaubigte Übersetzungen aus dem Litauischen ins Deutsche sowie aus dem Deutschen ins Litauische an.

Beglaubigte Übersetzungen werden benötigt, wenn fremdsprachige Dokumente bei Behörden, Gerichten, Notaren, Arbeitgebern, Banken, Versicherungen oder anderen Institutionen vorgelegt werden müssen. Auch Privatpersonen benötigen häufig beglaubigte Übersetzungen für persönliche, berufliche oder rechtliche Angelegenheiten.

Jede beglaubigte Übersetzung wird mit einem Beglaubigungsvermerk, meiner Unterschrift und meinem Stempel versehen. Damit bestätige ich die Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung des vorgelegten Dokuments.

Wann wird eine beglaubigte Übersetzung benötigt?

Beglaubigte Übersetzungen werden häufig benötigt für:

  • Eheschließungen

  • Einbürgerungsverfahren

  • Aufenthalts- und Visaverfahren

  • Rentenangelegenheiten

  • Nachlass- und Erbschaftsverfahren

  • Gerichtsverfahren

  • notarielle Angelegenheiten

  • Unternehmensgründungen

  • Handelsregisterangelegenheiten

  • Bewerbungen im In- und Ausland

  • Anerkennung von Berufsqualifikationen

Häufig übersetzte Dokumente

  • Personenstandsdokumente

  • Geburtsurkunden

  • Namensänderungen

  • Heiratsurkunden

  • Scheidungsurteile

  • Scheidungsurkunden

  • Sterbeurkunden

  • Familienstandsbescheinigungen

  • Meldebestätigungen

  • Führerscheine

  • Fahrerlizenzen

  • Kaufverträge

  • Fahrzeugzulassungen

  • und weitere

Ausbildungs- und Berufsunterlagen

  • Schulzeugnisse

  • Ausbildungsnachweise

  • Diplome

  • Studiennachweise

  • Arbeitszeugnisse

  • Qualifikationsnachweise

  • Schulbesuchsbescheinigungen

Behördliche Dokumente

  • Führungszeugnisse

  • Meldebescheinigungen

  • Aufenthaltsbescheinigungen

  • Rentenbescheide

  • Aufenthaltsbescheinigungen

  • sonstige behördliche Dokumente

Juristische Dokumente

  • Gerichtsurteile

  • Beschlüsse

  • Strafbefehle

  • Anklagen

  • Zivilklagen

  • Erbenermittlungen

  • Vollmachten

  • Verträge

  • notarielle Urkunden

  • Handelsregisterauszüge

Bundesweite Anerkennung

Die von mir angefertigten beglaubigten Übersetzungen werden aufgrund meiner öffentlichen Bestellung und allgemeinen Beeidigung bundesweit anerkannt.

So einfach funktioniert die Beauftragung

  1. Senden Sie mir Ihr Dokument per E-Mail als Scan oder gut lesbares Foto.

  2. Sie erhalten kurzfristig ein unverbindliches Angebot.

  3. Nach Auftragserteilung fertige ich die Übersetzung an.

  4. Die beglaubigte Übersetzung wird Ihnen per Post zugesandt.

 

Vertraulichkeit

Alle Unterlagen werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Bearbeitung erfolgt persönlich durch mich als öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin für die litauische Sprache.

 

Über 30 Jahre Erfahrung

Seit 1994 bin ich als Übersetzerin für die litauische Sprache tätig und seit 1999 öffentlich bestellt und allgemein beeidigt. Zu meinen Auftraggebern zählen Privatpersonen, Unternehmen, Rechtsanwälte, Notare, Gerichte, Staatsanwaltschaften und Behörden.

Gerne erstelle ich Ihnen ein unverbindliches Angebot. Senden Sie Ihre Unterlagen einfach per E-Mail. Sie erhalten zeitnah eine Rückmeldung.

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